Mit dem Sportversicherungsvertrag hat der WLSB für seine Mitglieder ein Sozialwerk entwickelt, das mit Versicherungsleistungen ausgestattet ist, die nur durch die Solidarität der Gemeinschaft aller Sportlermöglich ist.
Das Sozialwerk des WLSB setzt voraus, dass bestimmte Grundsätze beachtet werden:
1. Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht
ersetzen.
2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sicher gestellt sein.
Die Versicherungsleistungen sind ab der nächsten Seite in Kurzform aufgeführt. Diese Kurzinformation ist nur ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag und nicht verbindlich für
den Versicherungsschutz. Der genaue Wortlaut des Versicherungsschutzes kann dem jeweils gültigen Merkblatt zum Sportversicherungsvertrag (Stand: 01.01.2009) entnommen werden.
Vorgehensweise:
1.) Das unten aufgeführte Formular ausdrucken.
2.) Schadensfall entsprechend dokumentieren.
3.) An einen der Vereinsvorstände übermitteln.
4.) Dieser zeichnet und stempelt diesen. Versand an die ARAG.